- Dienstgerichte
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Dienstgerichte,Disziplinargerichtsbarkeit.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Disziplinarrecht — dient im Bereich der öffentlichen Verwaltung dazu, die Funktionsfähigkeit und die Integrität des Beamtenrechts aufrechtzuerhalten. Es regelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen Beamte ein Dienstvergehen begehen, wie dieses aufzuklären und… … Deutsch Wikipedia
Truppendienstgericht — Die Truppendienstgerichte entscheiden als erstinstanzliche Bundesgerichte in den ihnen nach der Wehrdisziplinarordnung und der Wehrbeschwerdeordnung zugewiesenen Rechtssachen aus dem Bereich der Bundeswehr. Gegenwärtig gibt es in Deutschland das… … Deutsch Wikipedia
Truppendienstgericht Nord — Dienstgebäude des Truppendienstgerichts Nord in Münster. Das Truppendienstgericht Nord ist ein Bundesgericht mit Sitz in Münster (Westfalen). Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt… … Deutsch Wikipedia
Truppendienstgericht Süd — Das Truppendienstgericht Süd hat seinen Sitz in München. Die Truppendienstgerichte sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung angesiedelt und fungieren als Dienstgerichte für Disziplinarverfahren gegen Soldaten und für… … Deutsch Wikipedia
Richter — Kadi (umgangssprachlich) * * * Rich|ter [ rɪçtɐ], der; s, , Rich|te|rin [ rɪçtərɪn], die; , nen: Person, die die Rechtsprechung ausübt, über jmdn., etwas gerichtliche Entscheidungen trifft: die Richterin ließ Milde walten. Zus.: Einzelrichter,… … Universal-Lexikon
Disziplinargerichtsbarkeit — Disziplinargerichtsbarkeit, besondere Verwaltungsgerichtsbarkeit im Rahmen des formellen Disziplinarrechts. In Deutschland sieht die Bundesdisziplinarordnung (BDO) für die Beamten des Bundes eine zweistufige Disziplinargerichtsbarkeit vor:… … Universal-Lexikon